Beratungsfelder im Überblick
Unser NON-PROFIT-TEAM berät und vertritt im Schwerpunkt Träger von Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe, der Altenpflege sowie der Jugendhilfe. Ferner beraten wir Vereine, Stiftungen und Privatpersonen, die andere gemeinnützige Zwecke wie beispielsweise Wissenschaft und Bildung, Tierschutz, Entwicklungszusammenarbeit, Kunst und Kultur oder Sport fördern.Das Beratungsspektrum des NON-PROFIT-TEAMS umfasst die spezifischen Rechtsfragen, die sich den Leitungsverantwortlichen von sozialen, kirchlichen und gemeinnützigen Einrichtungen in der täglichen Praxis stellen. Hierzu zählen insbesondere
- Leistungsvergütung nach SGB XI sowie SGB XII bzw. BTHG/SGB IX
- Heimrecht und Heimaufsicht, Wohn- und Betreuungsvertragsrecht für Einrichtungen der Eingliederungshilfe und für Pflegeeinrichtungen
- Gemeinnützigkeitsrecht
- Stiftungs- und Vereinsrecht
- Kirchen- und Staatskirchenrecht
Vertiefende Informationen / Aktuelles
- Non-Profit Bürokratieentlastung bei Vereinen und Stiftungen Der Bundestag hat am 26.09.2024 das Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen. Auch Änderungen des BGB, die sich nach der Gesetzeslage auf die Vereins- und Stiftungspraxis digitalisierungsfreundlicher als bisher auswirken, was zum Bürokratieabbau beitragen soll, wurden darin nun umgesetzt.[mehr …]
- Non-Profit Reform der Landesstiftungsgesetze im Geleitzug des neuen Stiftungs(zivil)rechts, hier: Baden-Württemberg [mehr …]
- Non-Profit Neue BGB-Regelungen zu hybriden bzw. rein virtuellen Versammlungen und Sitzungen — bei Vereinen und Stiftungen „im Wege der elektronischen Kommunikation“ Es tut sich also doch noch, zumindest ein wenig, etwas zu nun auch dauerhaft geltenden gesetzlichen Regelungen für digital bzw. elektronisch durchgeführte Sitzungen und Versammlungen bei Vereinen und Stiftungen. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist mit den in § 32 Abs. 2 BGB n. F. enthaltenen Regelungen hierzu ergänzt worden, die am 21.03.2023 in Kraft getreten sind. Diese sollen ermöglichen, dass Versammlungen und Sitzungen „im Wege der elektronischen Kommunikation“ auch ohne entsprechende Satzungsregelungen durchgeführt werden können, soweit die Satzung nichts Abweichendes hierzu vorsieht.
- Non-Profit Ist die Organisationsstruktur in der bestehenden Stiftungssatzung noch zeitgemäß? Wir freuen uns, dass im heute erschienen Magazin „Stiftungsmanagement Impulse“ der BW Bank unser kleiner Beitrag hierzu veröffentlicht wurde. Sie finden diesen Artikel dort auf Seiten 18-19.
- Non-Profit Weitere gesetzliche Veränderungen und Ergänzungen im Vereins- und Stiftungsrecht zum Jahreswechsel 2020/21 hinsichtlich Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Zum Jahreswechsel 2020/21 wurde der Bundesgesetzgeber noch einmal aktiv und hat auch im Vereins- und Stiftungsrecht weitere gesetzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beschlossen. [mehr …]
- Non-Profit Verlängerung der gesetzlichen Regelungen im Vereins- und Stiftungsrecht nach dem GesRuaCOVBekG bis 31.12.2021 — Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Im Beitrag auf der VOELKER-Homepage „Aktuelle gesetzliche Regelungen im Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ vom 26. März 2020 haben wir darüber informiert, wie und mit welchen zivilrechtlichen Inhalten der Bundesgesetzgeber im Vereins- und Stiftungsrecht recht schnell gesetzgeberisch auf die COVID-19-Pandemie reagiert hat, sowie eine erste damalige Einschätzung dazu gegeben. [mehr …]
- Non-Profit Aktuelle gesetzliche Regelungen im Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Vereine und (rechtsfähige) Stiftungen sind typische Rechtsformen, in welchen Non Profit Organisationen – und so bspw. gerade auch zahlreiche Sozialunternehmen – organisiert sind. Angesichts der bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz, die der Vermeidung einer weiteren Ausbreitung der Corona-Pandemie dienen, sind Mitgliederversammlungen, Beirats-, Ausschuss- und Vorstandssitzungen bei Vereinen im bekannten, herkömmlichen Sinne, bei denen Menschen direkt und räumlich physisch zusammenkommen, derzeit und wohl zunächst unabsehbar bis auf Weiteres nicht möglich. Gleiches gilt bei rechtsfähigen Stiftungen für die Sitzungen von Vorstand und ggfs. Stiftungsrat, Kuratorium und ähnlichen Gremien. [mehr …]
- Grundlegend neue leistungsrechtliche Regelungen zu den Unterkunftskosten nach dem BTHG — künftige Unterscheidung zwischen Wohngruppen und Wohnungen
- Investitionsbeträge nach § 76 Abs. 2 SGB XII können durch Vereinbarung oder Schiedsstellenspruch rückwirkend auf den Zeitpunkt des Verhandlungsbeginns erhöht werden Verhandelt ein Leistungserbringer der Eingliederungshilfe mit dem KVJS über die Investitionsbeträge von neu errichteten Einrichtungen vor deren Inbetriebnahme, sind die tatsächlichen bzw. letztlich anzuerkennenden Bau- und sonstigen Gestehungskosten zu diesem Zeitpunkt im Regelfall noch nicht bekannt. Die leistungsrechtlich anzuerkennenden betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen werden gewöhnlich erst durch den im Rahmen der Förderverfahren durchzuführenden Verwendungsnachweis abschließend und verbindlich festgestellt. Aus diesem Grund vereinbaren die Leistungserbringer in der Praxis mit dem KVJS häufig zunächst fiktive Investitionsbeträge auf Grundlage der geplanten Baukosten unter Berücksichtigung des Baupreisindexes. Übersteigen die tatsächlichen Baukosten am Ende die geplanten indexierten Baukosten, führt der fiktive Investitionsbetrag jedoch zu einem erheblichen Finanzierungsdefizit. Ein solches Finanzierungsdefizit kann durch eine auf den Verhandlungsbeginn rückwirkende Erhöhung des Investitionsbetrages durch einen Schiedsstellenspruch oder eine Vereinbarung wieder ausgeglichen werden. [mehr …]
- Entgelterhöhungen im Heimvertrag nur mit Zustimmung des Heimbewohners Entgelterhöhungen im Heimvertrag benötigen zu ihrer Wirksamkeit stets der Zustimmung des Heimbewohners. Dies gilt auch dann, wenn der Heimbewohner Leistungen nach SGB XI oder XII empfangen sollte (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - III ZR 279/15 -) [mehr …]
- Zur Erstattung von zusätzlichen Personalkosten für eine notwendige 1:1 Einzelbetreuung durch den Kostenträger (insbesondere Autismuserkrankungen) LSG Baden-Württemberg vom 25.06.2015: Zusätzliche Personalkosten für eine 1:1 Einzelbetreuung können in Einrichtungen der Eingliederungshilfe vom Kostenträger nur auf Grundlage einer individuellen Einzelleistungsvereinbarung zwischen Leistungserbringer und Kostenträger nach § 75 Abs. 4 SGB XII erstattet werden. [mehr …]
- Die Unwirksamkeit von Spenden und sonstigen Zuwendungen an Heimträger und Mitarbeiter nach dem sogenannten heimrechtlichen „Zuwendungsverbot“ — Was müssen Heimträger bei Spenden, Vermächtnissen oder sonstigen Zuwendungen von Heimbewohnern und Angehörigen beachten?
Aber was wurde mit diesem neuen Gesetz geregelt? Und was gerade nicht?
Sind auch weiterhin Satzungsregelungen hierzu sinnvoll oder werden solche gar dennoch benötigt? In welchen Fällen? [mehr …]
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